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Kosten

  • Kinder mit Behinderung und seelischer Beeinträchtigung oder jene, die davon bedroht scheinen, haben bis zum Schuleintritt ein Anrecht auf eine heilpädagogische Behandlung. Hierzu können Sie je nach Diagnose beim Sozialamt (Kinder mit körperlicher Bedinderung) und beim Jugendamt (Kinder mit seelischer Behinderung) einen Antrag zur Kostenübernahme einfordern.

  • DAS BEDEUTET SOBALD IHR KIND EINE FRÜHEFÖRDERUNG ALSO: HEILPÄDAGOGISCHE BEHANDLUNG GENEMIGT BEKOMMT ODER SIE WISSEN, DAS EIN ANTRAG GESTELLT WERDEN SOLL, KÖNNEN SIE SICH BEI MIR MELDEN. AUFGRUND DES WUNSCH UND WAHLRECHTS HABEN SIE DIE MÖGLICHKEIT SICH DIE "FRÜHFÖRDERSTELLE" AUSZUSUCHEN: ZUR ZEIT HABE ICH PLÄTZE FREI!

  • Ab Schulkindalter gibt es hierzu noch andere Möglichkeiten, die im Einzelfall geklärt werden können.

  • Bitte melden Sie sich zuvor bei mir, um den Vorgang zu besprechen.

  • Für Kinder und Jugendliche ohne Diagnose biete ich Ihnen meine Leistungen  über eine Privatabrechnung an.

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