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Kosten

  • Kinder mit Behinderung und seelischer Beeinträchtigung oder jene, die davon bedroht scheinen, haben bis zum Schuleintritt ein Anrecht auf eine heilpädagogische Behandlung. Hierzu können sie je nach Diagnose beim Sozialamt (Kinder mit körperlicher Bedinderung) und beim Jugendamt (Kinder mit seelischer Behinderung) einen Antrag zur Kostenübernahme einfordern.

  • Ab Schulkindalter gibt es hierzu noch andere Möglichkeiten, die im Einzelfall geklärt werden können.

  • Bitte melden sie sich zuvor bei mir, um den Vorgang zu besprechen.

  • Für Kinder und Jugendliche ohne Diagnose biete ich ihnen meine Leistungen  über eine Privatabrechnung an.

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